Die Buchhaltung dient dabei nicht nur dazu, alle Ausgaben und Einnahmen Ihres Betriebes zu überblicken oder die Umsatzsteuervoranmeldung durchzuführen, sondern ist am Ende des Geschäftsjahres die entscheidende Grundlage für Jahresabschluss und Steuererklärungen.
Im Ergebnis muss eine Umsatzsteuerzahlung (mehr umsatzsteuerpflichtige Einnahmen als Ausgaben) an das Finanzamt geleistet werden oder es kommt zu einer Umsatzsteuerrückerstattung (mehr umsatzsteuerpflichtige Ausgaben als Einnahmen) vom Finanzamt.
Das Finanzamt teilt Ihnen mit, ob Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise durchführen müssen. Als Existenzgründer müssen Sie in den ersten zwei Jahren die monatliche USt-VA abgeben.
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, übermitteln Sie mit Hilfe der OnlineBuchhaltung mit nur einem Klick Ihre Umsatzsteuervoranmeldung via ELSTER an Ihr Finanzamt.
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